Allgemeine Geschäftsbedingungen der MorgenWeltMedia GmbH


§ 1 Allgemeines

Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge (in schriftlicher sowie elektronischer Form) mit MorgenWeltMedia GmbH, herstallstraße 31, 63739 Aschaffenburg, Deutschland (nachfolgend Werbeagentur genannt). Abweichende AGBs der nationalen und internationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden und sonstige Abweichungen von unseren Verträgen, Lizenzbedingungen bzw. von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Aussagen sind grundsätzlich unverbindlich.


§ 2 Angebot

Unsere Angebote verstehen sich - soweit nicht anders vermerkt - freibleibend und unverbindlich. Alle Preise gelten netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer


§ 3 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung muss in schriftlicher Form oder per Email erfolgen. Bestellungen des Auftraggebers werden von der MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur durch schriftliche Auftragsbestätigung per Email oder Briefpost angenommen. Internet-Bestellungen (durch E-Mail/Formularversand) sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend.


§ 4 Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Lieferungen sofort, spätestens aber nach 14 Tagen, nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen zu erheben.


§ 5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum. Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.


§ 6 Urheber- und Nutzungsrecht / Copyright

Das Urheberrecht für veröffentlichte, von der MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur erstellte Objekte (Internetseiten, Grafiken, Fotos etc.) bleibt allein bei der MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, insbesondere auf anderen Internetseiten, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur nicht gestattet.

Das umfassende Urheberrecht mit allen Befugnissen nach den §12 bis §27 UrhG an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und - einschließlich Gewährleistung und Wartung erstellten Unterlagen, Informationen und Vertragsgegenstände steht ausschließlich uns zu, es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart. Wir überlassen dem Kunden an den Vertragsgegenständen ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach §31 II UrhG. Die Nutzung darf nur für Unternehmenszwecke, nicht für Zwecke Dritter, erfolgen.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche (schriftliche) Einwilligung der MorgenWelt Media GmbH Werberagentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung -auch von Teilen - ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten, vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

Die MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzungdes Rechts auf Namensnennung berechtigt zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur 100% der vereinbarten beziehungsweise nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


§ 7 Vorgaben des Kunden / Pflichtenheft

Wünsche und Vorgaben des Kunden, die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden sollen, bedürfen stets der Schriftform. Gegebenenfalls wird der Leistungsumfang durch Zusatzaufträge bei angemessener Vergütung erweitert. Zusatzaufträge sollen schriftlich geschlossen werden.


§ 8 Lieferzeit

Liefertermine bedürfen der Vereinbarung. Für die Dauer der Prüfung von Entwürfen, Demos, Testversionen etc. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen. Die Unterbrechung wird vom Tage der Benachrichtigung des Auftraggebers bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme gerechnet. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Bei Lieferungsverzug ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.


§ 9 Korrekturen / Abnahme / Beanstandungen

Korrekturen und Änderungen, soweit sie 10% der reinen Entwicklungskosten nicht überschreiten, sind in den pauschalen Angebotspreisen enthalten. Bei Überschreitung werden wir den Kunden im Voraus informieren und dies mit ihm abstimmen. Änderungsverlangen bedürfen der Schriftform. Für mündlich oder fernmündlich aufgegebene Änderungen kann keine Haftung übernommen werden.

Die Abnahme erfolgt schriftlich durch einen Freigabevermerk. Geht in einer Frist von 14 Tagen nach Übergabe der Projektergebnisse keine detaillierte schriftliche Mängelrüge ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. freigegeben. Urlaubszeiten unterbrechen diese Regelungen nicht. Sie sind von beiden Seiten rechtzeitig anzukündigen. Als rechtzeitig gilt eine Vorlaufzeit von zwei Wochen. Eventuelle Beanstandungen haben unverzüglich nach Empfang der Arbeitsergebnisse zu erfolgen.


§ 10 Darstellung

Der Anwender/Betrachter hat im Browser (Betrachtungssoftware für Internetseiten) individuelle Einstellmöglichkeiten, die die Darstellungsweise der Seiten verändern können. Die verschiedenen Browser interpretieren den Quellcode zum Teil ebenfalls unterschiedlich, was zu unterschiedlichen Darstellungsarten führen kann. Die MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur übernimmt deshalb keine Garantie oder Gewähr dafür, dass die HTML-Dokumente mit allen Browsern völlig identisch dargestellt werden.


§ 11 Suchmaschinen

Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden/Auftraggeber vorgenommen. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden.


§ 12 Printmedien

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie der zur Korrektur übersendeten Vor- und Zwischenzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.


§ 13 Haftungsausschlüsse

Wir übernehmen keine Haftung für die Inhalte der uns zur Verfügung gestellten Materialien. Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber die uns überlassenen Materialien auf ihre inhaltliche Korrektheit sorgfältig überprüft hat.

Die MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur haftet im Bereich Webhosting nicht für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt (Serverausfall, Hackerangriff, Betriebsausfall oder Streik) beim Hostingprovider.


§ 14 Gewährleistung

Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.

Der Käufer hat die gelieferte Ware - soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.

Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängeln nach Ihrer Entdeckung, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt der Ware - schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden.

Bei aufwändigen Beschriftungsarbeiten sind - trotz aller Sorgfalt- leichte Schnitte auf dem Fahrzeuglack nicht ganz zu vermeiden und werden insbesondere nach mehrjährigem Gebrauch nicht als Gewährleistung anerkannt.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.


§ 15 Datensicherheit

Der Auftraggeber spricht uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Kunden von der MorgenWelt Media GmbH Werbeagentur erklären sich damit einverstanden, dass persönliche Daten elektronisch gespeichert werden.


§ 16 Abtretung

Der Kunde darf Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten.


§ 17 Salvatorische Klausel

Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im übrigen bestehen. Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.


§ 18 Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Vereinbarungen / Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Vereinbarungen / Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Vereinbarungen / Bestimmungen muss dann durch eine rechtswirksame Vereinbarungen / Bestimmungen, die den gleichen Sinn hat, ersetzt werden.


§ 19 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner Aschaffenburg.

Stand: Januar 2010